KHZG
medicware Softwarelösungen sind Entscheidungsunterstützungssysteme nach §19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr.4
medicware Softwarelösungen sind Entscheidungsunterstützungssysteme nach §19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr.4
medicware unterstützt Kliniken bei der Bewertung der Vollständigkeit von OPS-Komplexbehandlungen
Die Prüfung der vorliegenden Daten erfolgt nach den Regeln der von der BfArM definierten OPS-Standards.
Bewertungsdaten werden standardisiert durch das KIS übergeben und/oder direkt durch die leistungserbringenden Fachabteilungen erfasst.
Schnellstmögliche Verfügbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die direkte Verknüpfung zu den Regeln der OPS wird gewährleistet.
Das Ergebnis jeder Prüfung steht dem Anwender visuell als Ampel, Protokoll oder Status fallbegleitend zur Verfügung.
Alle behandelnden Berufsgruppen werden unmittelbar in ihren Diagnose- und Therapieentscheidungen unterstützt.
Fehlende und unvollständige Behandlungsschritte werden sofort erkannt und dem Behandelnden visualisiert.
Vollständige Dokumentation nach den Regeln der OPS wird gewährleistet und die abgerechneten Erlöse für Ihr Haus gesichert.
Dokumentationsdefizite werden umgehend erkannt und können fallbegleitend korrigiert oder argumentiert werden.
Die Fallabrechnung erfolgt mit bereits geprüften OPS-Daten, nicht nach retrospektiv bewerteter Datenlage.
Zur Struktur- und Fallprüfung stehen alle OPS-Daten in standardisierter Form als spezielle Prüfakte zur Verfügung.
Reproduzierbare Dokumentationsqualität senkt die Prüf- und Rückforderungsquote.
Komplexprüfungen pro Jahr
Visualisierungen pro Jahr
Anwender